Beratungsangebote bei Schwierigkeiten mit Sozialversicherungen z.B. Krankenversicherungen
Solidarität für PsychotherapeutInnen ?
Seit 01.04.2017 hat der Gesetzgeber die Psychotherapierichtlinien neu gefasst; die Krankenkassen auf der Kostenträgerseite wollen nach wie vor im Bereich psychischer Erkrankung sparen und betreiben das "Nullsummenspiel" weiter: keine Erweiterung der Behandlungsplätze und keine zusätzlichen Praxen, aber einen "Nebenbereich" von Kolleg_innen, die im Kostenerstattungsverfahren über Einzelfallentscheidungen nach § 13.3 SGB V im Falle des "Systemversagens" kontaktiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium auf der anderen Seite, das nur ein Ziel hatte: endlich per Anschein den Eindruck zu erlauben, es wäre effektiv gehandelt worden; auf der dritten Seite Gremien, die über diese Regelungen entscheiden und die Psychotherapeut_innen nur "beratende" Funktion haben: abgestimmt wird ohne sie als betroffenen Berufsgruppe.
Nun bieten wir also "Sprechstunden" an: 2 x die Woche zwingend: stellen Sie sich vor: Sie kommen in eine Praxis, es geht Ihnen schlecht, sie öffnen sich und erklären Ihre Situation, der Therapeut versteht Sie gut und hat ebenfalls den Eindruck, Sie benötigen Hilfe; da jedoch die Kapazitäten nicht vorhanden sind, erklärt er Ihnen nun, dass er Sie nicht selbst behandeln kann und schickt Sie in die Schleife der "Suche" zurück, oder verweist an eine Terminservicestelle der KV, die Ihnen dann einen Termin bei einem anderen Therapeuten vermitteln soll.
Gesetzlich besteht die Möglichkeit zu einer Akutbehandlung: jedoch auch diese ist an die Verfügbarkeit von Terminen und Behanldungsplötze einer Praxis gekoppelt. Schon vorher gab es Wartezeiten und lange Listen: daran hat sich nichts verändert.
Wir versuchen das Mögliche mit Rahmenbedingungen die jenseits der praktischen Möglichkeiten einer PSYCHOTHERAPEUTISCHEN Praxis liegen: wir erbringen (bis auf Büromanagement) alle Leistungen selbst und zeitgebunden; jede Analogie zu einer Arztpraxis, wie der Gesetzgeber sie denkt, ist nicht nur unzutreffend, sondern auch nicht machbar.
Als Schlusspunkt das Geld: schon seit Jahren klagen die PT's in Deutschland für verfassungskonforme und leistungsgerechte Honorare; es liegen Bundessozialgerichtsurteile vor, die unserer Berufsgruppe Recht geben: Umsetzung mangelhaft; die Hoffnung lag auf den neuen Regelungen: es wurden wieder die "alten" Honorare eingestellt. Also: mehr Leistung nötig, mehr Aufwand gewünscht, mehr Versorgung versprochen: nichts davon eingelöst. Jedes Quartal seit 1999 schreiben wir Widersprüche gegen Honorarabrechnungen der KVen; wir schreiben Briefe an die Politik, biten um Hilfe dort: wir bekommen Formbriefe zur Antwort.
Wir sehen das als eine mangelnde Ernsthaftigkeit im gesellschaftlichen Umgang mit psychischer Erkrankung ! Sind Burnout, Depression, Angsterkrankungen, Suchtmittelabhängigkeiten, Zwangserkrankungen, suizidale Krisen so wenig wert, dass man Mangelversorgung seit Jahren billigend in Kauf nimmt ? Anscheinend ja.
Bitte informieren Sie sich bei uns, schreiben Sie an die Presse, nutzen Sie den Patientenbeauftragten, diskutieren Sie mit Ihrer Krankenkasse, sprechen Sie Politiker an, wenn Sie sich schlecht versorgt fühlen: es liegt nicht daran, dass die Psychotherapeutinnen nicht WOLLEN: wir haben Rahmenbedingungen, die vieles, was wir notwendig finden, nicht zulassen.
Ihr Wolff Henschen