ABLAUF EINER THERAPIE

  • Erstkontakt - Erstgespräch
  • 5 probatorische Sitzungen - Diagnose & Planung
  • Konsiliar Psychologe - Arzt / Ärztin
  • Formaler Antrag Krankenkasse
  • 25 Stunden Kurzzeittherapie / 50 Stunden Langzeittherapie
  • ggf. Umwandlungsantrag - Verlängerung
  • Höchstgrenze der Behandlung 80 Stunden
  • Ende der Behandlung

 

METHODEN

  • Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (Psychoanalytischer Schwerpunkt: wissenschaftlich-anerkanntes, genehmigtes Verfahren)

    Bei spezieller Indikation Miteinbezug verhaltstherapeutischer Methodik, sowie humanistisch-psychotherapeutischer Verfahren; systemisch-ganzheitliche Denk- und Arbeitsweise

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf den modernisierten Konzepten der Psychoanalyse und analysiert die aktuelle Beschwerdensituation unter drei Aspekten:

  • Gegenwärtige Beziehungsstrukturen des/der KlientIn außerhalb der Therapie
  • Frühere Erfahrungen und Beziehungen des/der KlientIn aus der Biografie
  • Gegenwärtige therapeutische Arbeitsbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn als Abbild von Strukturen und Mustern

   

KOSTEN

Sie „zahlen“ mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Bitte legen Sie sie unaufgefordert einmal pro Quartal in der Praxis vor.

   

KOOPERATION

Diese Praxis arbeitet seit Jahren eng und vertrauensvoll mit ärztlichen KollegInnen zusammen und stellt so die beste Behandlungsmöglichkeit für Sie sicher.

  

ART UND ZIEL DER BEHANDLUNG

  • Die Therapie findet in lebendigem Kontakt zu ihrer Lebenswelt statt
  • Sie schafft längerfristige Klärung und Entlastung in Bezug auf Ihre eigene Lebensgeschichte
  • Therapie arbeitet an der Konfliktlösung „alter“ und aktueller Blockaden
  • Sie erhöht die Bewusstheit über eigene Persönlichkeitszusammenhänge und schafft so neue Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Lebenszufriedenheit
  • Therapie verbindet die unbewussten mit den bewussten Lebensprozessen und erhöht die Wahlfreiheit innerhalb der eigenen Lebensgeschichte

   

QUALITÄTSSICHERUNG

Die Arbeit dieser Praxis und ihrer MitarbeiterInnen unterliegt den Prozessen von Qualitätssicherung anhand von

  • Klaren Abläufen (Transparenz)
  • Qualifizierung der MitarbeiterInnen (Kompetenz)
  • Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität (Kontrolle)
  • Kollegiale Vernetzung (Intervision)
  • Kollegiale Qualitätskontrolle (Supervision)
  • Sicherstellung von wissenschaftlichen Standards (Fortbildung)
  • Institutionelle, fachliche Anbindung (Fachverbände)
  • Ethische Richtlinien der Berufsgruppe (Standards)

   

BEHANDLUNGSSCHWERPUNKTE

im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • Psychische und Verhaltensstörungen nach Entzug psychotroper Substanzen
  • Ambulante Begleitbehandlung psychotischer Störungen
  • Affektive Störungen
  • Neurotische Störungen
  • Belastungs- und Traumareaktionen
  • Körperliche Störungen mit psychogener Koppelung (Essstörungen, sexueller Funktionsstörungen)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychometrische Diagnostik (Testverfahren)

  

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN FÜR SELBSTZAHLERiNNEN

(Klärung der Kostenübernahme im Einzelfall)

  • Paartherapie, Familien- und Erziehungsberatung
  • Teamentwicklung, Training
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Entspannungstechniken
  • Notfallpsychologie
  • Krisenintervention
  • Opferversorgung

  

MATERIAL

Zu vielen Themen sind Praxismaterialien für Sie vorbereitet, die zum Selbstkostenpreis abgegeben werden können:

  • Supervision und Lehrsupervision
  • Coaching und Leitungsberatung
  • Persönliche Entwicklungsberatung
  • Trainings- und Workshopthemen